Der Kreiselternrat besteht aus gewählten Elternvertretern aller im Landkreis vertretenden Schulformen. Dies sind die Grund-, Sekundar- und Förderschulen, die Gymnasien und Berufsschulen sowie die Schulen in freier Trägerschaft.


Kontakt zu uns:


Elternarbeit ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, dadurch können Sie uns unter Umständen nicht immer sofort erreichen.


Vielen Dank also für ein wenig Geduld.

 

Die Mitglieder des KER werden für zwei Schuljahre gewählt.
Nähere Informationen gibt es beim Schulverwaltungs- und Kulturamt, Wendstr. 30, 39576 Hansestadt Stendal, (Tel._03931/ 60 80 15, Mail: schulamt@landkreis-stendal.de)


Aufgaben des KER


Der KER erörtert alle Fragen, die für die Eltern der Schülerinnen und Schüler im Landkreis Stendal von besonderer Bedeutung sind und trägt die Probleme den jeweiligen Schulträgern und der Schulbehörde vor.
Die Schulträger und die Schulbehörde haben dem KER die für seine Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben.


Die Angelegenheiten des KER sind z.B.:


  • Schülerbeförderung
  • Errichtung, Erweiterung, Einschränkung, Zusammenlegung und Aufhebung von Schulen
  • Schulbaumaßnahmen
  • Einführung neuer Schulformen
  • Unterrichtsversorgung
  • Ausstattung der Schulen
  • Gewalt in Schulen
  • Ausländische Schülerinnen und Schüler



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